Redebeitrag bei BR-Versammlung (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 28.02.2007, 21:46 (vor 6275 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,
wenn du wie geschrieben die Betriebsversammlung meinst, dann kannst du dich auf dén §95(8) im SGB IX berufen.
Die Schwerbehindertenvertretung kann an Betriebsversammlungen in Betrieben teilnehmen, für die sie als Schwerbehindertenvertretung zuständig ist, und hat dort ein Rederecht.

Tipp: Ein Briefverkehr zwischen beiden Interessensvertretungen ist m.E. nicht der erstbeste Weg um miteinander zu kommunizieren. Ein vertrauensvolles Gespräch wäre der bessere Weg. So könnten beide ihre Standpunkte, bedenken und Anliegen besprechen.
Nur durch die vertrauensvolle Zusammmenarbeit zwischen BR und SchwbV kann das maximale für die KollegInnen getan werden. Bitte versuche es auf diese Art.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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