Zusammenarbeit zwischen SchwbV und BR unerläßlich! (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 29.07.2004, 16:14 (vor 7205 Tagen)

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

viele der Fragen welche stets hier gestellt werden
läßt mich vermuten, dass die Zusammenarbeit der beiden
Mitarbeitervertretungen, Betriebsrat und
Schwerbehindertenvertretung, oftmals wohl nicht
optimal ist.

Für unsere Arbeit, die Rechte der Kollegen umzusetzen
bzw. daruaf zu achten, das der AG die beachtet, ist es
unerläßlich, dass alle Mitarbeitervertretungen im
Betrieb/Unternehmen zusammenarbeiten. Ohne ein gutes
Miteindander geht es nicht. Sofern die im
Betrieb/Unternehmen vertretenen
Mitarbeitervertretungen nicht vertrauensvoll
miteinander arbeiten, geht dieses stets zu Lasten der
Arbeitnehmer. Also zu Lasten der "Kunden" dieser
Mitarbeitervertretungen, der lachende Dritte ist in
diesen Fällen stets der Arbeitgeber.

Die SchwbV und der BR haben unterschiedliche
Rechtsgrundlagen für ihre Tätigkeit. Das ist zum einen
das BetrVG (PersVG) und das SGB IX. Beides Gesetze
ergänzen sich zum Wohle der Beschäftigten. SOmit könne
sich diese beiden Mitarbeitervertretungen auch
gegenseitig ergänzen. Wenn der/die eine nicht mehr
weiter kann, so hat der/die andere ggf. noch
Möglichkeiten.

Daher ist es auch unerlässlich, dass nach der Bildung
einer SchwbV unbedingt ein "gutes" "vertrauensvolles"
Gespräch mit dem BR-Vorsitzenden und auch mit dem
gesamten BR-Gremium erfolgen muss.

Noch mal ein Tipp wegen der Integrationsvereinbarung:

Beteiligt in den Verhandlungen auch den BR. Besprecht
vorher auch mit dem BR, dass sollte der AG hier
blocken der BR darauf hinweist, dass er ggf. die
meisten Punkte der geplanten Integrationsvereinbarung
auch in Form einer erzwingbaren
(Einigungstellenfähigen) Betriebsvereinbarung umsetzen
kann. Daher würde es für den AG keinen Sinn machen
sich den Verhandlungen zu einer
Integrationsvereinbarung zu wiedersetzen bzw. hier auf
Zeit zu spielen.

Bernhard


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