öfter krank bei Gleichstellung - Auswirkungen ?? (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Monday, 12.03.2007, 08:54 (vor 6265 Tagen) @ gabi

Gibt es bei Euch eine Schwwerbehindertenvertretung>

Wenn ja, so sollte die mal beim Integrationsamt nachfragen, wenn es keine gibt, mach es selber.
Es gibt die Möglichkeit, für Zahlungen durch das IA wenn beim AN eine behinderungsbedingte Minderleistungsfähigkeit bestehen sollte.
Sollte deshalb, weil mir die Kriterien nicht bekannt sind, nach denen da geprüft und beurteilt wird.

Einschalten des Integrationsfachdienstes ist auch möglich ob es andere Möglichkeiten gibt, den Arbeitsplatz zu erhalten, z.B. durch umgestalten oder andere Aufgaabenzuweisung oder ähnliches. Eventuell können durch solche Umgestaltungsmaßnahmen ja auch Krankheitsbedingte Fehlzeiten vermindert werden.

Auf Grenzen zu spekulieren finde ich nicht gut! Allerdings gibt es im SGB IX die Grenze nach §84(2): wenn ein AN innerhalb 12 Monaten länger als sechs Wochen am Stück oder in mehreren Teilen (hierzu zählen auch einzelne TAge!) krank ist, so ist ein sog. Wiedereingliederungsmanagement in Gang zu setzen und entsprechend Gesetz zu handeln.

Aber keine Angst, das Prozedere dieses Eingliederungsmanagementes zielt darauf ab, den Arbeitsplatz zu erhalten und nicht aus zu sortieren. Bei eindeutig krankheitsbedingter AU ist natürlich (z.B. Beinbruch) auch ein deutlich längerer Zeitraum denkbar, bevor man da irgend etwas unternimmt!!!

Aber dies wäre so ein Anhaltspunkt, hängt aber vollständig vom AG ab. Dein Gehalt belastet ja auch deinen AG und der wird schon tätig werden, wenn ihm das zu teuer wird.


Übrigens auch mal im Forum suchen, nach AGG, (neues Antidiskriminierungsgesetz des Bundes vom August 2006). denn wegen Behinderungsbedingter Krankheit darf keiner (Allerdings auch der AG!) nicht benachteiligt werden. Da muss bei Krankheit dann ein exakter Bezug zur Behinderung herstellbar sein.


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