öfter krank bei Gleichstellung - Auswirkungen ?? (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 12.03.2007, 14:43 (vor 6265 Tagen) @ gabi

Hallo Gabi,

der AG hat hier u.a. den § 84 SGB IX in Gänze zu beachten Weiter auch den § 81 84) SGB IX. Wenn er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, auch die Themen welche Ede in seiner Antwort erwähnt hat und es eine negative Gesundheitsprognose gibt, kann der AG bei Integrationsamt einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellen. Im Laufe der Bearbeitung dieses Antrages durch das IA wird es eine Prüfung der Möglichkeiten des AG geben. Am Ende kann dan eine Kündigung aus Gesundheitsgründen folgen. Dieses triff ebenso auf Schwerbhinderte mit einem GdB ab 50 zu.
Entscheidend ist immer die negative Gesundheitsprognose (AN kann seinen Vertragspflichten aus dem Arbeitsvertrag (Erbingung der geschuldetet Arbeitsleistung) nicht mehr erbringen und die Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung auch ggf. unter geänderten Arbeitsbdingungen für den AG.


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