stellungnahme (Gleichstellung)

traute, Wednesday, 14.03.2007, 22:50 (vor 6262 Tagen) @ tahsin

hi,
du wirst einen fragebogen von der AfA bekommen, der analog zum Antrag auf GL ist. ich fand es immer sinnvoll, den antrag zu kopieren, damit ich später wußte, was die entscheidenen kriterien sind, nämlich den bezug der beeinträchtigung zur tätigkeit zu beschreiben. entweder ist der arbeitsplatz leidensgerecht, d.h. untestützung durch kollegInnen gewährleistet oder er ist nicht leidensgerecht, aber das muß durch die GL erreicht werden. auch nicht vorhandene technische hilfsmittel, die angeschafft werden müßten, könnten ein kriterium sein. drohende kündigung und lange AU zeiten ebenfalls. zeitverzögerungen, leistungsminderung, umsetzung notwendig sind auch noch beispiele.
hoffentlich kommst du damit weiter>
gruß, traute

» hallo, ich habe noch eine frage,
» worauf muß ich bei der stellungsnahme des sbv zu gleichstellungsantrag
» achten>
» ich habe bis jetzt keine stellungnahme gemacht,
» wer kann mir bitte hier helfen>
» danke im voraus


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion