stellungnahme (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 15.03.2007, 07:39 (vor 6262 Tagen) @ tahsin

Hallo Tahsin,

eine Gleichstellung gibt es ja nur, wenn der Arbeitsplatz aus Gründen welche in der Behinderung liegen gefährdet ist. Du musst also Argumente aufführen welche diesen Sachverhalt belegen.
Deine Argumente sollten nicht vom AG oder BR widersprochen werden. Also der AG und der BR sollten möglichst auch diese in ihren Stellungnahmen wiedergeben.
Ein Grund für eine Gleichstellung ist z.B. „merkliche behindertenbedingte Krankenfehltage“ es sollten dann aber in den letzten 12 Monaten schon > 20 Krankenfehltage gewesen sein.
Noch ein Hinweis, gebe doch einmal oben im Suchfeld den Begriff Gleichstellung ein, dann kannst Du noch viele Hinweise zu diesem Thema finden, denn diese Frage/ dieses Thema hatten wir schon mehrfach.;-)

Siehe auch hier: http://www.schwbv.de/gleichstellung.html


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