stellungnahme (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 15.03.2007, 08:02 (vor 6262 Tagen) @ hackenberger

» Deine Argumente sollten nicht vom AG oder BR widersprochen werden. Also
» der AG und der BR sollten möglichst auch diese in ihren Stellungnahmen
» wiedergeben.

Nur als kurze Anmerkung wie dies bei uns ist.

Bei uns geben AG und PR grundsätzlich eine Stellungnahme ab, in der der Arbeitsplatz auf "gar keinen Fall" gefährdet ist, ist ja Staat. Und was sonst noch alles, in jedem Fall ungefährdet. Diese beiden Stellungnahmen zum Gleichstellungsverfahren passen immer zusammen.

Meine Stellungnahme als SBV sieht grundsätzlich so aus, dass behinderungsbedingte Minderleistungen bestehen, was ja auch wiederum bei uns keiner bestreitet, werden AG noch PR noch betroffene Person. Mal sag ich das allgemein, mal spezieller, je nach dem wie der Fall liegt.
Bisher habe ich in meiner SBV-Zeit seit '94 nur einen Fall nicht durchgebracht, weil ich damals, gleich einen Monat nach meiner ersten Wahl, noch nicht wußte, was da so alles gefordert ist. und immerhin sind das sehr zum Ärger von Dienststellenleitern allein im Haus mit insgseamt ca 70 Leuten 8 Leute incl. zweier Beamter (halt alle, die mir bekannt sind mit einem GdB von 30 oder 40). Dazu kommen dann noch eine ganze Reihe von Kollegen in den zu betreuenden Aussenstellen.

Die Agentur definiert bei uns Arbeitsplatz als den SChreibtisch und SChaufelstiel, den ich aktuell inne habe, PR und AG definieren Arbeitsplatz als den Arbeitsvertrag mit dem Freistaat (der allerdings dann auch eine eventuelle Versetzung an das andere Ende unseres Bundeslandes mit einschließt).
Es gibt die Aussage aus vielen Agenturen, dass die Stellungnahme der SBV mehr zählt, als die Stellungnahmen von PR und AG zusammen (die Gewichtung der SBV soll so bei 75% liegen).
Es ist mir nur eine einzige Agentur in BAyern bekann -bisher- , die diese Definition so nicht anwendet für Staatsbedienstete.


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