Erneuter Antrag (Gleichstellung)
Hallo, Ihr Lieben,
vorab: Ich habe im Forum gesucht und keine Antwort auf meine Frage gefunden. Allerdings bin ich hochgradig sehbehindert und überlese/übersehe manchmal auch etwas.
Ich bin SBV bei der DAK und habe gerade einen neuen Antrag aufGleichstellung für eine Kollegin gestellt. Sie ist eigentlich unkündbar nach dem Ersatzkassentarifvertrag - aber das ist bei dem Change-Prozess wohl eher Makulatur. Das Problem ist, dass mein Vorgänger schon mal einen Antrag gestellt hatte und eine etwas eigentümliche Stellungnahme abgegeben hatte und auch der ArbGeb hatte sich mit der Erklärung eher schwer getan.
Nun schreibt die AfA die Schwerbehinderte an und teilt mit, dass der ArbGeb. ja seinerzeit geschrieben habe, sie sei unkündbar. Mich dagegen haben die als SBV nicht nochmals befragt. Mir ist so, als hätte ich schon mal gelesen, dass neue Anträge auch völlig ohne Rücksicht auf die Aussagen im alten Antrag bearbeitet werden müssten. Nun finde ich das aber nicht mehr. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen>
Hintergrund ist der, dass die SBV der DAK in letzter Zeit immer häufigewr Anträge trotz der so genannten 15/40-Regelung durchbekommt. Allerdings nur, wenn die auch entsprechend begründet werden, was damals nicht der Fall war.
Verzeiht mir die Tippfehler - ich kann sie nicht oder nur sehr schlecht sehen.
Viele Grüße aus Hamburg
PS: Der Antrag läuft bei der AfA Schwerin. Manchmal ticken die Uhren ja auch ein bißchen anders. Hat jemand mit denen Erfahrungen gesammelt>