Erneuter Antrag (Gleichstellung)
Hallo Ingo,
» Nun schreibt die AfA die Schwerbehinderte an und teilt mit, dass der
» ArbGeb. ja seinerzeit geschrieben habe, sie sei unkündbar. Mich dagegen
» haben die als SBV nicht nochmals befragt.
In diesem Schreiben sollte eigentlich eine Widerspruchsmöglichkeit angegeben sein. Diese unbedingt nutzen. Ggf. gewerkschaftlichen Rechtsschutz einschalten.
» Mir ist so, als hätte ich schon
» mal gelesen, dass neue Anträge auch völlig ohne Rücksicht auf die Aussagen
» im alten Antrag bearbeitet werden müssten. Nun finde ich das aber nicht
» mehr. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen>
Ich denke, dass die AfA die die Frage beantworten sollte.
» Hintergrund ist der, dass die SBV der DAK in letzter Zeit immer häufigewr
» Anträge trotz der so genannten 15/40-Regelung durchbekommt. Allerdings
» nur, wenn die auch entsprechend begründet werden, was damals nicht der
» Fall war.
Tipps zur Begründung siehe hier: http://www.schwbv.de/pdf/workshop__gleichstellung__fragen__antworten.pdf
Insbersondere die Kapitel (Beamte) sind in deinem Fall interessant.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter