Erneuter Antrag (Gleichstellung)
Danke, Hans-Peter!
Allerdings ist es ein wenig (oder sagen wir mal SEHR) optimistisch, zu erwarten, dass die AfA mir bestätigt, dass die das nicht richtig machen...
Es war jetzt auch nur eine Anfrgae des AfA bei der Schwerbehinderten, also kein Bescheis, gegen den man Widerspruch einlegen kann (und natürlich sollte)
O-Ton von der AfA bei dem Anruf bei der Kollegin: Ja, wenn Sie mir das jetzt nicht sagen, wie sich das mit dem Kündigungsschutz verhält, dann entscheide ich das nach Aktenlage, weil ich das noch vor meinem Urlaub vom Tisch haben möchte (30.03.07). Nur: Wie wollen die das enrscheiden>! Aufgrund der alten Unterlagen>! Ich denke auch, dass der Arbeitgeber nicht Verfahrensbeteiligter ist - wie wollen die also entscheiden lediglich aufgrund der Aussage eines Nicht-Verfahrensbeteiligten> Wenn sie die SBV und den BR nicht einmal erneut anfragen> Ich schreibe der AfA ja noch eine ausführliche Stellungnahme zu der Notwendigkeit der Gleichstellung, nur ist "der Jurist" gerade im Urlaub und ich wollte deshalb eine Terminverlängerung, um mich mit ihm besprechen zu können.
Aber gut, wenn das AfA das so will, können Sie danach auch gern den Widerspruch bearbeiten. Oder den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
. Damit werden die auch viel Spass haben...