Kostenerstattung aufgrund einer Fortbildung (Seminare / Fortbildung)

Alf, Thursday, 29.03.2007, 15:58 (vor 6259 Tagen) @ Jens Girke

» Auch der Hinweis auf SGB IX § 96 (8) brachte mich nicht weiter.
»
» Gibt es vielleicht eine Forschrift, auf die man sich beziehen kann, um
» eine Kostenübernahme zu erwirken >:-)

Das ist bereits die Vorschrift (Gesetz).

Weiterhin sollte dir auch der Anbieter des Seminars in dieser Situation helfen.


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