Kostenerstattung aufgrund einer Fortbildung (Seminare / Fortbildung)

Manfred Seethaler @, Stuttgart, Friday, 30.03.2007, 10:58 (vor 6259 Tagen) @ Jens Girke

» ich habe als 1. stellvertretender Schwerbehindertenvertreter an einer
» Fortbildungsmaßnahme (Grundlagenseminar für Schwerbehindertenvetetungen)
» teilgenommen.

» Mein AG möchte diese Kosten aber nicht "bezahlen".

Kostenübernahme immer vorher klären!

BetrVG § 37 / 6
Er hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage der Schulungs und Bildungsveranstaltung rechtzeitig bekannt zu geben.

Kommentierung aus: Die Praxis der SBV von A bis Z Bund-Verlag
Wenn der AG sich weigert, die entsprechende Freistellung zu gewähren, weil er die Teilnahme nicht als erforderlich erachtet, kann die SBV die Schulungsveranstaltung trozdem besuchen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion