Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Monday, 02.04.2007, 08:44 (vor 6243 Tagen)

Hallo Leute,

Um das Thema von "Heinz SBV" nicht zu sehr auszuweiten hier ein Aufruf im eigenständigen Thema, einen Antrag (gemeinsame oder/und auch jeder für sich) an die Gewerkschaften zu stellen, die bestehenden Tarifverträge im Bereich TVöD Bund und Kommunal zu modifizieren, bzw. beim TV-L in den Landesbezirken entsprechend bei dem anstehenden Abschluß in nächster Zeit die Behinderten entsprechend zu berücksichtigen.

Für mich heißt dies, im Tariftext der die Kommission behandelt, muß aufgenommen werden:

Die Schwerbehindertenvertretung IST GRUNDSÄTZLICH Kraft Mandat stimmberechtigtes Mitglied dieser Kommisson. Es bedarf keiner weiteren Berufung in diese Kommission.

Solch eine "Zwangsmitgliedschaft" würde den in den Köpfen der AG eigentlichen Personalvertretungen nichts nehmen, da die SBV ja auch Personalvertretung ist und bei einer Kommission ja trotz allem immer überstimmt werden kann.

Jeder kennt die Probleme, dass dem SGB IX nicht entsprochen werden soll, und die SBV nicht einmal beratend hinzugezogen wird.
Durch diesen einen Passus im Tarifvertrag wäre dies zu lösen.

Die Argumente, dass dann ja auch die Gleichstellungsbeauftragte - oder wer auch immer - Mitglied sein müßte, ist einfach abzulehnen.
Nur Personalrat und Schwerbehindertenvertretung sind demokratisch gewählte Gremien/Institutionen mit der einzigen Aufgabe, das Personal unabhängig vom "GoodWill" des AG dem AG gegenüber zu vertreten.

Gleichstellungsbeauftragte werden vom AG benannt und können jederzeit wieder abberufen werden, z.B. wenn sie nicht nach der Pfeife des AG tanzen. PR und SBV sind nicht durch den AG bestimmbar!>!! Zumindest rechtlich gesehen.;-)

Wenn dieser Punkt der grundsätzlichen Kommissionsmitgliedschaft nicht durchgesetzt werden kann, so sollte zumindest dieser Passus aufgenommen werden:

Die Schwerbehindertenvetretung ist grundätzlich beratend zu beteiligen, wenn es um Behinderte im einzelnen oder als Gruppe geht. Beschlüße der Kommission ohne Beteiligung der SBV in diesem Bereich sind grundsätzlich ungültig.
Die Beteiligung ist mindestens durch gegengezeichnetes Ergebnisprotokoll nachzuweisen.

Eine Ausnahme hiervon sollte ausschließlich dann erfolgen, wenn der einzelne Behinderte die Beteiligung der SBV schriftlich ablehnt.

Soweit mal erst mein Vorschlag schnellstmöglich an die Tarifparteien der AN-Seite heran zu treten, um Fehler zu korrigieren bzw. garnicht erst zu machen.

In Erwartung einer lebhaften Diskussion

Ede vom Bayerwald


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