Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung (Allgemeines)
Hallo Chris, Hallo alle anderen,
bei uns ist es ebenso. Das Amt der oder des Gleichstellungsbeuaftragte/n ist kein Wahlamt. Insofern hat Ede vom Bayerwald recht.
Da bei uns die Gleichstellungsbeauftrage regelmäßig zu den Sitzungen der betrieblichen Kommission zugelassen wird, ist es ein noch größerer, unhaltbarer Zustand, die SBV aus dem Verfahren auszuklinken und möglicherweise erst im Beschlussverfahren, im Personalrat zum abnicken zu beteiligen.
Bezüglich der Rechtsstellung der SVB habe ich hierzu noch einen zwar nicht mehr ganz frischen aber dennoch interessanten link:
http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/Schwbv_ZfPR__spezial2003.pdf
Siehe hier insbesondere die Seiten 28 folgende "Suspensives Veto der SBV".
Hier wird das Aussetzungsverfahren m.E. recht gut beschrieben.
Herzliche Grüße
Heinz SBV
:ok: