Aufruf zum TV - Leitungsorientierte Bezahlung (Allgemeines)
Hallo Chris,
sorry, sorry!!
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Auszug aus § 16 Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz
In jeder Dienststelle mit regelmäßig mindestens 100 Beschäftigten ist aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte nach geheimer Wahl durch die weiblichen Beschäftigten von der Dienststelle zu bestellen.
Schönes Wochenende
Heinz
:ok: