Bewerbungsgespräche Azubis (Einstellung)

Ede vom Bayerwald, Monday, 02.04.2007, 10:59 (vor 6237 Tagen) @ Susi37

Hallo Susi,

da ich im Öffentlichen Dienst bin, ist da das Gesetz ganz eindeutig, wir müssen grundsätzlich alle Schwerbehinderten oder Gleichgestellten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen. Einzige Möglichkeit dieser Regelung aus zu kommen wäre, wenn die SBV, hier also ich, sachlich begründet, dass der Bewerber, ob m oder w, offensichtlich nicht geeignet wäre für die Anforderungen im Rahmen der Ausbildung.

Seit August 2006 haben wir nun auch das AGG, bekannter als Antidiskriminierungsgesetz, womit diese theoretische Auschlußmöglichkeit noch schwerer anwendbar wird, da noch schärfere/genauere Argumente nötig werden.

Also ich würde dringend abraten, Behinderte oder Gleichgestellte Bewerber vom Bewerbungsgespräch auszuschließen. Lieber in den Apfel beißen, dass man einige Termine mehr hat, als dann vor Gericht stehen und sich sagen lassen müssen, dass man irgendwo falsch gehandelt hat. Das kostet dann auch u.U. einen Haufen Geld.
Außerdem sind die SBV'en ja dafür da, dass sie Behinderte Menschen unterstützen und nicht Benachteiligungen durch den AG unterstützen.


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