Ausweis oder Bescheid an AG? (Umgang mit Arbeitgeber)

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 03.04.2007, 12:23 (vor 6241 Tagen) @ Ralf_1

Hallo,

du kannst deine Behinderung durch Abgabe einer Kopie nachweisen. Höchstens bei ABgabe in der Personalabteilung den Ausweis als Beweis der Echtheit der Kopie vorzeigen. Originale nicht in diesem Sinne abgebe!! Niemals und nirgendwo. Du brauchst den Ausweis ja überall, wo du deineen Behindertenstatus nachweisen willst.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion