Ausweis oder Bescheid an AG? (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 03.04.2007, 13:27 (vor 6242 Tagen) @ Ralf_1

Hallo Ralf_1,

wenn Du deine Rechte aus dem SGB IX, hier auch z.B. den Zusatzurlaub geltend machen möchtest, muss Du dem AG deine Schwerbehinderung also deinen Anspruch belegen. Hierzu bedarf der AG einer Kopie des Feststellungsbescheides. Hierbei kann Du aber die Gründe der Feststellung/Behinderung beim kopieren abdecken. Diese musst Du dem AG nur bekannt machen, wenn sich auf Grund der Behinderung für dich oder deine Koll. im Arbeitsprozess Gefahren ergeben könnten.

Weiter bedarf der AG auch sehr oft einer Kopie des Schwerbehindertenausweises z.B. wenn er Mittel aus der Ausgleichsabgabe in Anspruch nehmen möchte.


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