Geschäftsordnung (Stellvertreter/in)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 05.04.2007, 07:54 (vor 6240 Tagen) @ gabi

Hallo Gabi,

wenn der AG / GL dies so will, kann er einem auch keinen Strick drehen, wenn man dadurch seine eigentliche Arbeit nicht mehr so schafft.
Die Mandatsarbeit geht vor. Da sind bei der SBV Menschen betroffen.

Letztlich habt ihr euch ja freiwillig wählen lassen zu diesem Mandat.
Da bin ich schon der Meinung, dass ich das dan n auch voll ausfüllen muß.

Aber mal eine andere Frage: Ist der Stelli in dem andern Betrieb angesiedelt>
Der Stelli wird immer dann tätig, wenn die SBV dienstlich oder privat verhindert ist. Da müßte doch das eine oder andere machbar sein.
Bist du denn niemals verhindert, hast du wegen "eines 3Minutengespräches" wirklich immer gut eine Stunde Zeit, wo du einfach deine Arbeit liegen lassen kannst> :lookaround:

Einfach mal so einige Überlegungen.

Der Stelli vertritt mich, wenn ich verhindert bin, da muss ich doch keine offizielle Geschäftsaufteilung machen, zumindest nicht bei uns.:-D

Ede


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