Geschäftsordnung (Stellvertreter/in)

Gabi, Friday, 06.04.2007, 11:09 (vor 6239 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Hallo Gabi,
»
» wenn der AG / GL dies so will, kann er einem auch keinen Strick drehen,
» wenn man dadurch seine eigentliche Arbeit nicht mehr so schafft.
» Die Mandatsarbeit geht vor. Da sind bei der SBV Menschen betroffen.
»
» Letztlich habt ihr euch ja freiwillig wählen lassen zu diesem Mandat.
» Da bin ich schon der Meinung, dass ich das dan n auch voll ausfüllen muß.
»
» Aber mal eine andere Frage: Ist der Stelli in dem andern Betrieb
» angesiedelt>
» Der Stelli wird immer dann tätig, wenn die SBV dienstlich oder privat
» verhindert ist. Da müßte doch das eine oder andere machbar sein.
» Bist du denn niemals verhindert, hast du wegen "eines 3Minutengespräches"
» wirklich immer gut eine Stunde Zeit, wo du einfach deine Arbeit liegen
» lassen kannst> :lookaround:
»
» Einfach mal so einige Überlegungen.
»
» Der Stelli vertritt mich, wenn ich verhindert bin, da muss ich doch keine
» offizielle Geschäftsaufteilung machen, zumindest nicht bei uns.:-D
»
» Ede


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