Was passiert, wenn man die Schwerbeh. bei der Einstellung verschweigt? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Ralf_1, Friday, 06.04.2007, 18:05 (vor 6238 Tagen) @ anjab

» hallo.
» ein kollege fragt mich, was ihm passieren kann,
» wenn er bei einer einstellung die schwerbehinderung verschweigt.
» ihm ist die behinderung nicht anzusehen!
» er hat angst, wenn er ehrlich ist, den neuen job nicht zu erhalten!
» wer hat erfahrung>
» danke
» anja

Warum schaust du nicht auf den Seiten>
Steht doch fast alles schon da. Schau hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4746
oder da: http://www.schwbv.de/urteile/6.html


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