Was passiert, wenn man die Schwerbeh. bei der Einstellung verschweigt? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Saturday, 07.04.2007, 11:48 (vor 6237 Tagen) @ anjab

Hallo,

es gibt hier drei Themen in dieser Fragestellung:

Zum einen das Thema „Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen bei der Einstellung: Hierzu schaue einmal hier: http://www.schwbv.de/urteile/6.html

Weiter das Thema, hat der AG ggf. aus der Tatsache des Verschweigens oder der Falschbeantwortung einen Anspruch gegen den AN> Dazu siehe hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=691#p693

Zum Schluss natürlich noch den Punkt, dass dann der AN nicht die Ansprüche aus dem SGB IX wie z.B. auch Zusatzurlaub von 5 Tagen usw. für sich reklamieren kann.


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