Was passiert, wenn man die Schwerbeh. bei der Einstellung verschweigt? (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)
Hallo,
es gibt hier drei Themen in dieser Fragestellung:
Zum einen das Thema Die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen bei der Einstellung: Hierzu schaue einmal hier: http://www.schwbv.de/urteile/6.html
Weiter das Thema, hat der AG ggf. aus der Tatsache des Verschweigens oder der Falschbeantwortung einen Anspruch gegen den AN> Dazu siehe hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=691#p693
Zum Schluss natürlich noch den Punkt, dass dann der AN nicht die Ansprüche aus dem SGB IX wie z.B. auch Zusatzurlaub von 5 Tagen usw. für sich reklamieren kann.