Vergleichsangebote Seminare (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 10.04.2007, 12:42 (vor 6235 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

» Unser Arbeitgeber (amerik. Konzern) ist jetzt auf die Idee gekommen, zu jedem Seminar ein Vergleichsangebot zur fordern.

Sieh es mal von folgender Seite. Nach dem Gesetz bist du auch zum "sparsamen" Umgang mit Finanzmitteln des AG für deine Arbeit "verpflichtet".
Da du bestimmt schon im Vorfeld einige Anbieter, Orte, Themen, etc verglichen hast spricht doch nichts dagegen, wenn du ihm ein Vergleichsangebot (das bestimmt teuerer ist ;-) ) zur Kenntnis mit vorlegst.

» Sollten wir dieses Vergleichsangebot nicht als Anhang mit dem Antrag
» abgeben, wird der Antrag gar nicht erst bearbeitet und natürlich auch
» nicht genehmigt.
Der AG hat es ja nicht zu genehmigen, denn in deiner Arbeit (dazu gehört auch die norwendige Fortbildung) bist du weisungsfrei.

» Frage: Gibt es irgendeine Verpflichtung zur Abgabe von Vergleichsangeboten
» bei Seminaren>
Nein.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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