Vergleichsangebote Seminare (Seminare / Fortbildung)

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 10.04.2007, 12:51 (vor 6235 Tagen) @ hackenberger

Danke für die prompte Antwort.
Vielleicht hätte ich etwas deutlicher werden müssen.
Kostenbewusstes Handeln ist selbstverständlich und wird bei Buchung von Seminaren auch berücksichtigt.
Das Problem ist ein anderes. Unser AG möchte gerne entscheiden, welche Seminare für die SBV notwendig sind (WA z. Bsp. nicht) und auch entscheiden, welches Seminar dann besucht wird.
Wir versuchen nur Seminare in erreichbarer Entfernung zu buchen (schon um Stress zu vermeiden), haben aber natürlich auch Gründe best. Seminare zu buchen.
So werden wir nicht jedes Seminar über die Gewerkschaft oder das Integrationsamt buchen, obwohl diese Angebote oft zu den preiswertesten gehören.
Und das ist der Punkt: Der AG möchte letztendlich entscheiden welcher Interessensvertreter welches Seminar bei welchem Veranstalter besucht.

Bleibt die Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage bez. der Forderung von Vergleichsangeboten, die es gleichzeitig erlaubt, bei Nichtvorlage von Vergleichsangeboten, die Seminare nicht zu genehmigen>
Zitat: Sollten Sie Ihrer Email keine Vergleiche anhängen, wird der betreffende TAR nicht genehmigt werden.


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