Vergleichsangebote Seminare (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 10.04.2007, 13:07 (vor 6234 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,
da du der rechtlichen Klärung scheinbar aus dem Weg gehen möchtest, wäre der Kauf eines guten Kommentars (z.B. Knittel) hier sehr hilfreich. Dort steht zu diesem und vielen anderen Themen jede Menge (auch zum WA).
Zitat daraus:
Besteht im Betrieb ein Wirtschaftsausschuss gem. §§ 106 ff. BetrVG, an dem die Vertrauensperson beratend teilnimmt, ist auch die Teilnahme an einem Seminar „Wirtschaftsausschuss“ erforderlich (LAG Hamburg Urteil vom 12. November 1996 = NZA-RR 1997, 348 = AiB 1997, 542 m. Anm. Oberhofer; LAG Köln Beschluss vom 5. Juli 2001 = AP Nr. 3 zu § 26 SchwbG 1986).

» Und das ist der Punkt: Der AG möchte letztendlich entscheiden welcher
» Interessensvertreter welches Seminar bei welchem Veranstalter besucht.
Siehe vorherige Antwort zum Thema "weisungsfrei".

» Bleibt die Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage bez. der Forderung von
» Vergleichsangeboten, die es gleichzeitig erlaubt, bei Nichtvorlage von
» Vergleichsangeboten, die Seminare nicht zu genehmigen>
Immer noch nein.

» Zitat: Sollten Sie Ihrer Email keine Vergleiche anhängen, wird der
» betreffende TAR nicht genehmigt werden.
Da er nichts zu genehmigen (im Sinne des Gesetzes) hat, ist dieser Anhang unrelevant.

Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es aber bestimmt besser einen Weg zu suchen, der beide zufriedenstellt. Der Wink mit dem Gesetz führt nämlich (leider) nur zum kurzfristigen Erfolg. Eine Fortbildung zum Theme Gesrächs- und Verhandlungsführung bringt dich da u.U. weiter.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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