Betriebsräteversammlung mit GSBV? (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Tuesday, 10.04.2007, 16:22 (vor 6234 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

§ 95 Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht zur Teilnahme an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses (Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1).

Weiter, an den Betriebsräteversammlung nehmen i.d.R. die BA/GBA teil. Die SchwbV/GSchwbV hat in dem BA/GBA beratendes Teilnahmerecht, somit könnte man auch das beratende Teilnahmerecht an der Betriebsräteversammlunghiermit argumentieren.

Zumal auf den Betriebsräteversammlungen ja auch Themen mit dem AG besprochen werden und ja auch entsprechende "Weichen" gestellt werden. Daher müssen wir dort die Themen/Belange der Schwerbehinderten entsprechend vertreten können.

Es gibt aber hierzu leider noch keine Rechtsentscheidung.


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