Betriebsräteversammlung mit GSBV? (Gesamt-Konzern-SBV)
Danke Bernhard und Hans-Peter für Eure Ausführungen!
[Originalzitat Hans-Peter Semmler]
Keine Sitzung ist daher die Betriebsräteversammlung nach § 53 BetrVG.
[Zitat Ende]
Genau aus diesem Grund habe ich meine Anfrage gepostet.
[Originalzitat Hans-Peter Semmler]
Das heißt, die Teilnahme kann auf zweierlei Wegen erfolgen.
- Zum einen durch geschicktes Argumentieren, sowohl beim BR als auch beim AG.
- Zum anderen durch das Beschreiten des Rechtsweges, denn ich glaube nicht, dass oben geschriebene Rechtsauffassung durch Beschluss oder Urteil erfolgt
[Zitat Ende]
Das setzt natürlich voraus, dass die SBV über ihr vorgehen einen gemeinsamen Nenner findet.
Gruß von Matthias