Betriebsräteversammlung mit GSBV? (Gesamt-Konzern-SBV)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Wednesday, 11.04.2007, 08:47 (vor 6234 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke Bernhard und Hans-Peter für Eure Ausführungen!

[Originalzitat Hans-Peter Semmler]
Keine Sitzung ist daher die Betriebsräteversammlung nach § 53 BetrVG.
[Zitat Ende]

Genau aus diesem Grund habe ich meine Anfrage gepostet.

[Originalzitat Hans-Peter Semmler]
Das heißt, die Teilnahme kann auf zweierlei Wegen erfolgen.
- Zum einen durch geschicktes Argumentieren, sowohl beim BR als auch beim AG.
- Zum anderen durch das Beschreiten des Rechtsweges, denn ich glaube nicht, dass oben geschriebene Rechtsauffassung durch Beschluss oder Urteil erfolgt

[Zitat Ende]

Das setzt natürlich voraus, dass die SBV über ihr vorgehen einen gemeinsamen Nenner findet.

Gruß von Matthias


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