Re: Zusatzurlaub

hackenberger, Thursday, 19.08.2004, 22:01 (vor 7191 Tagen) @ Stephan

Hallo Stephan,

hier ein Auszug aus dem Kommentar zum § 125 SGB IX

(1) 1 Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf
einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf
Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die
regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen
auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der
Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der
Zusatzurlaub entsprechend. 2 Soweit tarifliche,
betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für
schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub
vorsehen, bleiben sie unberührt.
(2) 1 Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht
während des gesamten Kalenderjahres, so hat der
schwerbehinderte Mensch für jeden vollen Monat der im
Beschäftigungsverhältnis vorliegenden
Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein
Zwölftel des Zusatzurlaubs nach Absatz 1 Satz 1. 2
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen
halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage
aufzurunden. 3 Der so ermittelte Zusatzurlaub ist dem
Erholungsurlaub hinzuzurechnen und kann bei einem
nicht im ganzen Kalenderjahr bestehenden
Beschäftigungsverhältnis nicht erneut gemindert werden.
(3) Wird die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
nach § 69 Abs. 1 und 2 rückwirkend festgestellt,
finden auch für die Übertragbarkeit des Zusatzurlaubs
in das nächste Kalenderjahr die dem
Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegenden
urlaubsrechtlichen Regelungen Anwendung.

Also ganz klar, den vollen Zusatzurlaub für 2004
(mindestens aber ab Feb. 2004 = 11/12). Entscheidend
ist zu welchem Zeitpunkt wurde die Schwerbehinderung
anerkannt, nicht das Datum an welchem man dem AG die
Schwerbehinderung mitteilte. Bei Dir lag sie
mindestens ab Februar vor, möglich sogar schon
rückwirkend ab Antragstellung, dass sollte aus dem
Bescheid hervorgehen. Weiter würde ich auch sagen,
dass auf deine Fall auch noch das Altrecht anwendbar
wäre, dann wären es die vollen 5 Tage.

Bernhard


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