Re: Zusatzurlaub

Dana, Friday, 20.08.2004, 11:33 (vor 7191 Tagen) @ Stephan

Hallo Stephan,

deine Schwerbehinderung wurde im Februar diesen Jahres
rückwirkend für 2003 festgestellt.

Aus diesem Grund hast du vollen Anspruch auf
Zusatzurlaub vom letzen Jahr UND diesen Jahr. Diesen
Urlaub musst du geltend machen, in dem du ihn
beantragst.

In deinem Fall ist es unerheblich, wann der
Arbeitgeber von deiner SB erfuhr.

Fakt ist, deine SB wurde VOR der Gesetzesänderung
festgestellt, also gilt auch das "alte" Recht. Des
weiteren hast du deinen AG rechtzeitig informiert.
Dass der "Mittelsmann" geschlafen hat und die Info
erst im Mai weitergegeben hat ist NICHT dein Problem.

Liebe Grüße
Dana


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