Re: Zusatzurlaub

hackenberger, Friday, 20.08.2004, 12:25 (vor 7191 Tagen) @ Stephan

Hall Dana,

grundsätzlich hast Du recht, aber Ich gehe einmal
davon aus, dass mit ..obmann die Vertrauensperson
gemeint ist. Diese ist aber nicht der AG und auch kein
Vertreter des AG. Somit wurde die Information nicht an
den AG gegeben.

Der Anspruch Zusatz EU für 2003 ist aber vermutlich
verfallen. Grund: Der Anspruch muss im Urlaubsjahr
beim AG angemeldet werden. Weiter muss er im
Urlaubsjahr genommen sein oder aber er muss wie der
normale Uralubsanspruch auch per Antrag auf das neue
Urlaubsjahr übertragen und dann in der vorsehenen
Frist (i.R. die ersten 3 Monate des neunen
Urlaubjahres) genommen sein.

Ich rate daher stets allen Antragstellern sofort nach
Antragstellung den AG über das lfd. Verfahren in
Kenntnis zu setzen. Denn ab dem Antragsdatum
unterliegt der Antragsteller auch dem Schutz/den
Regelungen des SGB IX, mit Ausnahme des besonderen
Kündigungschutzes seit 01.05.04. Doch ist z.B. auch in
der zeit des lfd. Verfahrens die SchwbV gem § 95 zu
beteiligen und auch die sonstigen Pflichten des AG
bzw. die Rechte des Schwerbehinderten gem. § 81 sind
zu beachten. Ich rate auch stets Betroffenen sofern es
gegen Ende des Urlaubsjahres geht den Anspruch auf
Zusatzurlaub anzumelden und ggf. auch vorsorglich den
Urlaub auf das nächste Urlaubsjahr zu übertragen. Dann
ist man bei einem späteren Eingang eines positiven
Bescheides auf der sicheren Seiten und hat seine
Ansprüche gesichert.

Bernhard


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