TVöD: Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) (TVöD / TV-L)

Toni, Freistaat Bayern, Wednesday, 11.04.2007, 07:44 (vor 6233 Tagen)

In der Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 TVöD heißt es u.a. :
"Leistungsminderungen sollen angemessen berücksichtigt werden."

Fragen:
Wie soll dies geschehen,welche Kriterien sind hierbei anzuwenden bzw.
zugrunde zu legen und was besagt in diesem Falle der Begriff
"angemessen" >
Gibt es bereits irgendwo praktizierte Beispiele dafür >
Ferner wäre für mich von Interesse, ob schon diesbezügliche
Ausführungsbestimmungen bzw. Literatur dazu vorliegt.


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