TVöD: Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) (TVöD / TV-L)

hackenberger, Wednesday, 11.04.2007, 08:30 (vor 6232 Tagen) @ Toni

Hallo,

ich bin zwar nicht aus dem Bereich des TVöD. Doch angemessen berücksichtig bedeutet auch unter Beachtung des SGB IX und AGG, der Betroffene darf wegen diesen Gründen (also in der Behinderung liegenden Gründen) nicht benachteiligt werden.

Leistungsminderungen/-einschränkungen aus Gründen der Behinderung sind nicht negativ zu bewerten. Aber bitte hier auch nur diese Gründe betrachten und auch entsprechend nachvollziehbar begründen.

Der AG kann für diese Leistungsminderungen ja auch Mittel der Ausgleichsabgabe (§§ 19, 24, 25 SchwbAV) in Anspruch nehmen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion