GSchwbV - Fortsetzung des Amtes (Gesamt-Konzern-SBV)

Friedhelm Fischer @, Bad Kreuznach, Wednesday, 11.04.2007, 15:16 (vor 6234 Tagen)

Hallo,

wie ich mitbekommen habe, bleibt der gewählte Gesamtbetriebsrat nach einer Neuwahl im Amt, wenn sich die Zusammensetzung der Betriebsräte durch die Wahlen nicht geändert hat.

Wie ist das bei dem Gesamtschwerbehindertenvertreter>
Bleibt der GSchbV weiterhin im Amt (alle Vertreter der Betriebe wurden wiedergewählt), solange keine Neuwahl zum GSchwbV stattfindet - bzw. muss überhaupt neu gewählt werden>

Leider habe ich in meinem Kommentar dazu nichts finden können.

Vielen Dank für die Hilfe.

Friedhelm


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