GSchwbV - Fortsetzung des Amtes (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Wednesday, 11.04.2007, 17:19 (vor 6233 Tagen) @ Friedhelm Fischer

Hallo Friedhelm Fischer,

ich verstehe Deine Frage nicht so ganz. Selbstverständlich müssen sowohl GBRs wie auch GSchwbVs gewählt werden. Eine Automatik im Amt gibt es nicht.

Die Mitglieder des GBR werden von den jeweiligen örtl. BR dorthin entsandt. Die GSchwbV wird von den örtl. SchwbV gewählt.

Wahlen zur Stufenvertretung (§ 97SGB IX) finden alle vier Jahre im Anschluss an die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen statt, diesmal zwischen dem 1. 12. 2002 und dem 31. 3. 2003.

In der Regel erfolgen diese Wahlen durch schriftliche Stimmabgabe gemäß den Vorschriften über das förmliche Wahlverfahren. (§ 22 SchwbVWO Abs. 1)

Für die GSchwbV gilt hier der § 97 SGB IX und die SchwbVWO (Wahlordnung). Siehe zum Thema Wahl auch http://www.schwbv.de/wahlen.html

Weiter findest Du einiges wenn Du im Forum den Suchbegriff „Gesamtschwerbehindertenvertretung“ eingibst.


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