GSchwbV - Fortsetzung des Amtes (Gesamt-Konzern-SBV)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 11.04.2007, 20:08 (vor 6233 Tagen) @ Friedhelm Fischer

» wie ich mitbekommen habe, bleibt der gewählte Gesamtbetriebsrat nach einer
» Neuwahl im Amt, wenn sich die Zusammensetzung der Betriebsräte durch die
» Wahlen nicht geändert hat.

Hallo Friedhelm,
die Sache ist folgendermaßen:
Da der GBR eine Dauereinrichtung ist, gibt es für ihn keine feste Amtszeit. Er bleibt über die Amtszeit der einzelnen BR hinaus bestehen und wird laufend ergänzt. Daraus folgt zugleich, dass immer nur die Mitgliedschaft einzelner Mitglieder des GBR enden kann. Diese kann nach der Wahl des Einzelnen wieder "aufleben".

» Wie ist das bei dem Gesamtschwerbehindertenvertreter>
Wie Bernhard es beschrieben hat.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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