Unterrichtspflichtzeit bei Schwerbehinderung (Zusatzurlaub)

Margot1956, Thursday, 12.04.2007, 14:59 (vor 6230 Tagen)

Hallo,

ich bin Lehrerin im Freistaat Bayern. Das Sozialgericht München hat mir im März 2005 eine
Schwerbehinderung GdB 50 bescheinigt und den Beginn meiner Schwerbehinderung auf September 2003 datiert.
Bei Vorlage meines Schwerbehindertenausweises im Mai 2005 wurde mir erklärt, dass eine rückwirkende Anerkennung und somit reduzierte Stundenzahl der vergangenen zwei Schuljahre, laut Arbeitszeitverordnung, nicht möglich ist. Um die zwischen 2003 und 2005 meiner Ansicht nach zu viel gearbeiteten Stunden zu erhalten habe ich vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Das Verfahren habe ich verloren, mit der Begründung, dass bereits gearbeitete Stunden nicht zurück erstattet werden können und die Behinderung erst mit Vorlage des Ausweises gültig ist (AZV § 12).
Da ich dies als äußerst ungerecht empfinde, möchte ich gern weiter dafür kämpfen.
Ich bräuchte Informationen:

a) Wie werden die Arbeitszeitverordnungen in den anderen Bundesländern
bezüglich meines Falles ausgelegt>

b) Gibt es Urteile über einen ähnlichen Sachverhalt, in denen anders
entschieden wurde>

c) Kennen Sie Ansprechpartner, die sich mit solchen Sachverhalten intensiv
auseinandersetzen>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion