Unterrichtspflichtzeit bei Schwerbehinderung (Zusatzurlaub)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 12.04.2007, 15:58 (vor 6230 Tagen) @ Margot1956

Zusatzurlaub nach SGB IX ist in etwa vergleichbar mit der Stundenkürzung bei Schwerbehinderten Lehrern.

Such doch einfach mal hier im Forum unter dem Stichwort Zusatzurlaub. Eventuell sind da Aussagen vorhanden, die dir hilfreich sein können.
Erinner mich da an was, dass Zusatzurlaub, der nicht genommen werden konnte, weil tlw mehr als ein Jahr vorbei im Entschädigungsrahmen gegeben werden mußte oder war es finanzierlle Entschädigung>

Such halt unter diesem Stichwort einmal.
Und schau dir die bayerischen Fürsorgerichtlinien genau an.

Als Ansprechpartner stehen dir darüber hinaus zur Verfügung:
-die Bezirksschwerbehindertenvertretung an der Regierung von Oberbayern (du bist doch dort, wenn ich das Sozialgericht München richtig interpretiere, oder>), eine Frau Kowollik (oder so ähnlich geschrieben), auch Lehrerin.
-Und natürlich als Hauptvertrauensperson am KUMI der Herr Mantel. Kenne beide als sehr rührige Vertrauensleute!


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