Zeitnot (Freistellung)

hackenberger, Thursday, 12.04.2007, 15:23 (vor 6230 Tagen) @ Leon

Hallo Leon,

die GSchwbV ist zuständig für Dinge/Angelegenheiten welche nicht örtl. geregelt werden können. Weiter ist sie der Ansprechpartner der örtl. SchwbV und unterstützt diese. Die Schwerbehinderten in Betrieben fallen nur dann in die Zuständigkeit der GSchwbV, wenn es keine gewählte örtl. SchwbV gibt.

Gibt es bei euch keine örtl. SchwbV>>
Wenn ja, wieso>>

Hast Du als GSchwbV keine Stellvertreter>


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