Zeitnot (Freistellung)
» Hallo Leon,
»
» die GSchwbV ist zuständig für Dinge/Angelegenheiten welche nicht örtl.
» geregelt werden können. Weiter ist sie der Ansprechpartner der örtl.
» SchwbV und unterstützt diese. Die Schwerbehinderten in Betrieben fallen
» nur dann in die Zuständigkeit der GSchwbV, wenn es keine gewählte örtl.
» SchwbV gibt.
»
» Gibt es bei euch keine örtl. SchwbV>>
» Wenn ja, wieso>>
»
» Hast Du als GSchwbV keine Stellvertreter>
Hallo Bernhard,
bei uns gibt es nur zwei Schwerbehindertenvertreter, eimal ich und in einer anderen Einrichtung - Nummer Zwei, welche auch gleichzeitig Vetretung der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist.
In den restlichen Einrichtungen sind jeweils weniger als 5 schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt.
Gruß
Jürgen