Zeitnot (Freistellung)

Leon, Monday, 16.04.2007, 11:30 (vor 6226 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Leon,
»
» die GSchwbV ist zuständig für Dinge/Angelegenheiten welche nicht örtl.
» geregelt werden können. Weiter ist sie der Ansprechpartner der örtl.
» SchwbV und unterstützt diese. Die Schwerbehinderten in Betrieben fallen
» nur dann in die Zuständigkeit der GSchwbV, wenn es keine gewählte örtl.
» SchwbV gibt.
»
» Gibt es bei euch keine örtl. SchwbV>>
» Wenn ja, wieso>>
»
» Hast Du als GSchwbV keine Stellvertreter>

Hallo Bernhard,
bei uns gibt es nur zwei Schwerbehindertenvertreter, eimal ich und in einer anderen Einrichtung - Nummer Zwei, welche auch gleichzeitig Vetretung der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist.
In den restlichen Einrichtungen sind jeweils weniger als 5 schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt.

Gruß
Jürgen


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