Schulungsanspruch für die stellvertretende Vertrauensfrau (Seminare / Fortbildung)

Baerbel, Monday, 16.04.2007, 13:49 (vor 6226 Tagen)

Hallo,

meine Stellvertreterin - seit 11/06 - hat einen Antrag auf Teilnahme an dem Grundkurs für Schwerbehindertenvertreter/innen gestellt. Dieser wurde ihr von unserem Vorstand mit der Begründung abgelehnt, sie würde mich ja nicht ständig und für längere Zeit vertreten. Ich bin der Meinung, dass eine Vertretung ohne Grundkurs wegen der fehlenden Schulung garnicht möglich ist.

Die Vertretung würde 3-4 mal im Jahr für jeweils 2-3 Wochen erforderlich werden - habe dieses Jahr 43 Tage Urlaub - und ggf. AU-Zeiten aufgrund meiner Behinderung.

Wer kann mir aktuelle Urteile zu diesem Thema nennen.

Vielen Dank


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