Schulungsanspruch für die stellvertretende Vertrauensfrau (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Monday, 16.04.2007, 14:45 (vor 6226 Tagen) @ Baerbel

Hallo Bärbel,

außer den von Dir aufgeführten Gründen gibt es ja auch noch die Notwendigkeit der Vertretung wegen Deiner Verhinderung (mehrere zeitgleiche Termine usw.).

Hast Du schon einmal Kontakt mit dem IA aufgenommen, diese bieten teils auch Schulungen an. Die sind dann ggf. für den AG akzeptabler, auch von dem Zeitaufwand und Kosten.

Nutze einmal die Suchfunftion, zu dieser Thematik haben wir schon einiges.

PS: Ich sehe den Schulungsanspruch als gegeben ein, spätestens nach der ersten "echten" Vertretung z.B. im Urlaub usw.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion