Schulungsanspruch für die stellvertretende Vertrauensfrau (Seminare / Fortbildung)

Ede vom Bayerwald, Monday, 16.04.2007, 14:04 (vor 6226 Tagen) @ Baerbel

Hallo Baerbel,

wieviele SbKollegen vertritts du denn> Nur ein Dienststandort>
Gibt es viel Aussendienste>
Habt ihr Schichtbetrieb>

Es gibt sicher noch mehr Fragen um besser helfen zu können.

Aber mal so ohne dies Wissen.
Du bist die SBV, demokratisch gewählt in diesem AMt vollständig unabhängig vom Vorstand und auf gleicher Augenhöhe mit diesem. Auch er und nicht nur du hat die Pflicht vertrauensvoll mit der SBV, also mit dir und deinen Stellis ZUSAMMEN ZU ARBEITEN!!

Wie die Arbeit der SBV organisiert isst oder wird, ist dieser vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht unterworfen. Die Organisation untersteht alleine DIR!

Und wenn du als SBV feststellst, dass dein STelli eine Grundschulung benötigt, wegen z.B. immer wieder notwendiger Vertretung (nicht nur im Urlaub, sondern z.B. auch, wenn zwei Termine gleichzeitig nötig sind, sie zu betreuen) dann muss dem Vorstand schon besseres einfallen, als dies, dass er halt nicht mag. Unter Umständen,- natürlich als letztes,- macht er sich sonst einer Behinderung der Tätigkeit der SBV nach § 156 SGB IX schuldig.

In § 96 (4) ist geregelt, dass der Stelli unter bestimmten Umständen auch weitergebildet werden MUSS. Wie gesagt, diese Entsscheidung unterliegt nicvht dem Vorstand, wie und wo du deinen Stelli einsetzt.
Musst natürlich als SBV entsprechend prüfen, warum du den Stelli einsetzt, Viel zu tun, weil viele sb Kollegen und Standorte oder Arbeitszeiten o.ä. oder setzt du ihn ein, weil dir damit deine tägliche Arbeit im Betrieb leichter fällt> Dieser letzte Grund zählt allerdiings wirklich nicht


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