Versetzung und Lohnminderung (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 24.04.2007, 19:44 (vor 6218 Tagen) @ Hans

Hallo Hans,

sofern der betroffene Koll. wieder eingestellt (eigentlich weiterbeschäftigt) werden musste weil die Kündigung sozialwidrig war, ist sein Beschäftigungsverhältnis nicht beendet worden. Er muss also auf dem alten Arbeitsplatz zu den alten Konditionen beschäftigt werden. Eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz unterliegt der Mitbestimmung des BR und der Beteiligung der SchwbV. Sollte eine negative Veränderung des Arbeistvertrages, also auch weniger Geld, vom AG angestrebt werden, so muss er hier eine Änderungskündigung aussprechen. Diese unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung des BR und der Beteiligung der SchwbV ge. § 95 (2) und bedarf aber auch der Zustimmung des IA (§ 85 SGB IX). Weiter kann der AN hier auch dann ggf. eine Änderungskündigungsschutzklage (Achtung nur innerhalb von 3 Wochen) erheben.


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