Versetzung und Lohnminderung (Umgang mit Arbeitgeber)
. Ein Kollege der erst gekündigt worden ist hat
» nun seine Schwerbehinderung von 50 % und ist Gleichgestellt.
hallo hans,
beides gibt es nicht. entweder hat er einen GdB von 50 oDER er ist gleichgestellt. das nur zum verständnis.
die arbeitsrechlichen maßnahmen sind allerdings dieselben.
gruß, traute