Aktuelles Problem wg. Schwerbehinderung und Neueinstellung! (AGG)

leines @, Thursday, 03.05.2007, 22:15 (vor 6206 Tagen) @ s.bauer

Hallo
Mit der Schwerbehinderung ist das nicht so ganz einfach
Ist die Angabe der Schwerbehinderung für die neue Arbeitsstelle relevant, d.h. gibt es Einschränkungen kann der Arbeitsvertrag mit Begründung der arglistigen Täuschung unter Umständen nichtig sein.
Der Kündigungsschutz beginnt auch für einen schwerbehinderten Menschen erst nach 6 Monaten.
Der Kollege hätte besser mit offenen Karten gespielt, eine Schwerbehinderung kann auch für einen neuen Arbeitgeber ein positiver Faktor sein.
Ich drücke dem Kollegen aber trotzdem die Daumen.
Gruß
Leines


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