Aktuelles Problem wg. Schwerbehinderung und Neueinstellung! (AGG)

Ede vom Bayerwald, Friday, 04.05.2007, 09:48 (vor 6205 Tagen) @ s.bauer

Hallo Herr / Frau S.Bauer,

meines Erachtens hat der Kollege nichts zu befürchten, wenn die Arbeitsstelle nicht Ansprüche stellt, die behinderungsbediingt nicht erbringbar sind.
Es wurde nicht gefragt, als hat er nicht gelogen und es darf nach AGG ja auch keine Rolle spielen (Ausnahme körperliche Nichteignung!)

Und mit dem Ausweis kann er ja warten, bis er die Probezeit hinter sich hat(da hilft er eh nicht!) und den dann naach der Probezeit, oder im Fall einer Kündigung (nach der Probezeit) sofort vorlegen. Liegt ihm nicht am Urlaub, steht ihm ja frei sich nicht zu outen.

Gruß Ede vB


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