Aktuelles Problem wg. Schwerbehinderung und Neueinstellung! (AGG)

hackenberger, Friday, 04.05.2007, 14:26 (vor 6205 Tagen) @ s.bauer

Hallo S.Bauer,

benutze doch bitte die Suchfunktion. Dieses Thema haben wir schon sehr gut behandelt. Auch bezüglich einer geänderten Rechtslage hier.

So viel vorab: Ein Schwerbehinderter mit Störungen im Gleichgewichtssinn der sich für den Hochbau bewirbt, muss dieses offenlegen, da er augf Grund seiner Behinderung eine Gefahr für sich und andere darstellen kann. Wenn dieser sich aber um den Job eines Hausmeisters bewirbt, muss er es nicht offenlegen. Auch die Frage, darf man hier im Vorstellungsgespräch die Unwahrheit sagen, ist so ähnlich. Nutz die Suchfunktion, dann findest Du mehr hierzu.


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