Beteiligungsrechte (Gesamt-Konzern-SBV)

Ede vom Bayerwald, Friday, 04.05.2007, 09:43 (vor 6225 Tagen) @ Leines

Hallo Leines,

sieht fast so aus, als würde es so darauf angelegt.
Schalte das Integrationsamt ein und hol dir umgehend (nach dem IA) Rat von einem Anwalt. Bist du bei einer Gewerkschaft> Die könnte man zusätzlich einschalten.

Dem AG und den BR/PR solltest du in gleichlautenden Schreiben nochmals hinweisen, auf die Rechtslage und eventuell das eine oder andere Urteil, vornehmlich vom Bundesgericht zitieren, dazu mußt du im Internet suchen, z.B. auf dieser Seite, aber auch woanders.
Eventuell läßt du dieses Schreiben gleich von einen Rechtsanwalt schicken.

Letztlich ist dies ja wohl gewünscht, dass du deinen Standpunkt klar machst und entsprechend verteidigst.

Einen Hinweis auf den § 156 SGB IX würde ich aber schon noch anbringen (bevor du Ernst machst), denn diese Nichteinladung stellt ein persönliches Vergehen nach diesem Paragraphen dar und gestraft würde der hierfür Verantwortliche ganz persönlich.

viewl Erfolg

Ede vB


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