Beteiligungsrechte (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Leines,
Du bist zu laden als SChwerbehindertenvertretung. Du hast das Recht zur Teilnahme an allen Betriebsratssitzungen, Monatsgesprächen, Ausschüssen. Schau mal ins SGB IX §95. Würde ich kopieren und meinen Diskussionspartnern vorlegen. Wenn die dann meinen, es müßte vor dem Arbeitsgericht geklärt werden, haben die wohl zu viel Geld.
Wer ist derjenige, der Dich nicht haben will> Der Betriebsrat oder der Arbeitgeber> Der Betriebsrat hat auch die Verpflichtung das SGB IX einzuhalten und außerdem gibts dazu auch noch einiges im Betriebsverfassungsgesetz.
Viel Erfolg, Andrea