SGBIX §90 ABS 2a dringend

Thorsten, Tuesday, 07.09.2004, 11:54 (vor 7172 Tagen)

Hallo,
Ich habe folgenden Fall vorliegen:

Antrag Mai 2004 gestellt
Anfang August Feststellung GdB 20
Widerspruch sofort am gleichen Tag eingeleitet
Kündigung durch Arbeitgeber 2 Wochen später

die Frage:
durch die Novellierung des §90 stellt sich die Frage ob
der Betroffene nun Kündigungsschutz geniesst oder nicht.
Da ein Widerspruchsverfahren doch eigentlich ein
schwebendes Verfahren ist, sollte doch bis zur
abschliessenden Beurteilung durch das Versorgunsamt der
Kündigungsschutz grefien, es sei denn der Antragsteller
zeigt Zitat:"fehlende Mitarbeit".

hat jemand damit Erfahrung >
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar !!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion